Wohnungskosten

Wohnungskosten

Für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II in der Stadt Fürth übernimmt die Stadt Fürth die angemessenen Wohnungskosten. Die Prüfung der Angemessenheit dieser Wohnungskosten führt das Jobcenter Fürth durch. Diese Prüfung betrachtet die Energiekosten einerseits und die Kaltmiete zusammen mit den restlichen Betriebskosten andererseits getrennt. Unter Energiekosten zählen die Kosten zum Heizen der Wohnung als auch zur Bereitung von Warmwasser, nicht jedoch die Kosten zum Kochen und Backen oder Haushaltsstrom.

Haushaltsstrom zählt nur dann anteilig zu den Energiekosten, soweit er zum Heizen der Wohnung oder zur Bereitung von Warmwasser dient.

Für die Angemessenheit der Energiekosten gibt es keine festen Grenzen. Erst bei wesentlicher Überschreitung der durchschnittlichen Energiekosten kann eine Aufforderung erfolgen, Energie effizienter zu nutzen, und sich zur Einsparung von Energie beraten zu lassen. Die durchschnittlichen Energiekosten finden sich im bundesweiten Spiegel der Heizkosten (Heizspiegel (http://www.heizspiegel.de/)). Die Erstellung und Publikation des Spiegels fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Er erfasst Gebäude ab 100 Quadratmetern Wohnfläche.

Qualifizierter Mietenspiegel

Die Angemessenheit der Wohnungskosten leitet die Stadt Fürth vom qualifizierten Mietenspiegel ab. Ein Mietenspiegel verliert den Status „qualifiziert“ nach zwei Jahren. Die Beibehaltung diesen Status erfordert entsprechende Aktualisierung. Die Stadt Fürth hat erstmalig einen qualifizierten Mietenspiegel im Juni 2014 aufgestellt und verabschiedet. Dem lag eine Datenerhebung vom Herbst 2013 (September – Dezember) zu Grunde. Die Erstellung wurde wissenschaftlich begleitet.

Im Juli 2016 schrieb die Stadt Fürth entsprechend den qualifizierte Mietenspiegel fort. Dafür wählte sie die Option der Anwendung des allgemeinen Index der Lebenshaltungskosten der Bundesrepublik Deutschland an Stelle einer stichprobenartigen Erhebung der lokalen Entwicklung der Mieten. Diese Option ist nur zur ersten Fortschreibung zulässig. Entsprechend muss für den Mietenspiegel 2018 eine neue Ehebung erfolgen.

Im Juli 2018 trat der Mietspiegel 2018 in Kraft. Es ist wieder ein qualifizierter Mietspiegel. Die Datenerhebung erfolgte im Herbst 2017 (September – Dezember). Ein Institut hat die Erstellung durchgeführt und der Stadt vorgeschlagen, im Auftrag der Stadt.

Angemessenheit

Angemessene Wohnungskosten seit Oktober 2018

Im September 2018 hat die Stadt Fürth die Grenzen der Angemessenheit der Wohnungskosten neu festgesetzt, zum 01.10.2018. Dafür bildete eine neue Erhebung der Mieten die Grundlage.

Kosten der Unterkunft 2018

Haushaltsgröße01.10.18
PersonenMax.Wohnfläche m²
150417
265460
375533
490676
5105824
6120806
7135942
81501060
angemessene Kosten der Unterkunft ab Oktober 2018, inklusive kalter Betriebskosten, ohne Heizung und Warmwasser

Angemessene Wohnungskosten zwischen Dezember 2016 und September 2018

Im Juli 2016 hat sich die Stadt Fürth zunächst geweigert, diese Grenze der Angemessenheit fortzuschreiben, obwohl sie den qualifizierten Mietenspiegel fortgeschrieben hat. Im Gegensatz dazu schrieb die Nachbarstadt Nürnberg den qualifizierten Mietenspiegel mit deutlich höheren Preissprüngen im Juni 2016 fort. Sie wählte eine stichprobenartige Erhebung der lokalen Entwicklung der Mieten. Auch sie verzichtete auf eine Anpassung der Grenzen der Angemessenheit der Wohnungskosten.

Im November 2016 überraschte die Stadt Fürth mit einer Fortschreibung dieser Grenzen der Angemessenheit der Wohnungskosten, zum 01.12.2016. Dieser Fortschreibung liegt ein weiteres Gutachten zu Grunde. Dieses stellte deutliche Mietsteigerungen bei Wohnungen für eine Person fest. Dagegen war die Entwicklung der Mietpreise für Haushalte von mehreren Personen vor allem von der Entwicklung der Betriebskosten getrieben.

Kosten der Unterkunft 2016

Haushaltsgröße01.12.16
PersonenMax.Wohnfläche m²
150390
265439
375502
490600
5105701
6120806
7135908
81501006
angemessene Kosten der Unterkunft ab Dezember 2016 bis September 2018, inklusive kalter Betriebskosten, ohne Heizung und Warmwasser

Angemessene Wohnungskosten zwischen Juli 2014 und November 2016

Im Juni 2014 hat die Stadt Fürth die Grenzen der Angemessenheit einer Wohnung für Bezieher von Leistungen nach SGB II (umgangssprachlich: Hartz IV) festgesetzt, abgeleitet vom qualifizierten Mietenspiegel 2014.

Kosten der Unterkunft 2014

Haushaltsgröße01.07.14
PersonenMax.Wohnfläche m²
150348
265431
375492
490589
5105689
6120791
7135892
8150989
angemessene Kosten der Unterkunft ab Ende Juni 2014 bis November 2016, inklusive kalter Betriebskosten, ohne Heizung und Warmwasser

Angemessene Wohnungskosten zwischen 2009 und Juni 2014

Im Jahr 2009 hat die Stadt Fürth die Grenzen der Angemessenheit einer Wohnung für Bezieher von Leistungen nach SGB II (umgangssprachlich: Hartz IV) festgesetzt, abgeleitet vom (einfachen) Mietenspiegel 2009.

Kosten der Unterkunft 2009

Haushaltsgröße2009
PersonenMax.Wohnfläche m²
150300
265365
375435
490500
5105580
6120650
7135720
8150790
angemessene Kosten der Unterkunft ab 2009 bis Juni 2014, inklusive kalter Betriebskosten, ohne Heizung und Warmwasser